Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

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Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB") gelten für die Leistungen der SafetyGO GmbH (auch als „wir" bezeichnet), die an Kunden (nachfolgend auch „Kunde") bereitgestellt werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, wir stimmen der Geltung ausdrücklich zu. Mit unseren Leistungen und unseren AGB richten wir uns ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen, nicht jedoch an Verbraucher (§ 13 BGB).

Präambel

Sofern der Kunde einen Lizenzvertrag mit uns über die Erbringung von Leistungen abgeschlossen hat, der bspw. über die Buchung unserer Software Leistungen über unser Bestellformular samt anschließender Bestellbestätigung, durch seine Online Registrierung oder durch die Unterzeichnung eines separaten Vertrages zustande kommt (insgesamt nachfolgend auch „Lizenzvertrag" genannt), erwirbt der Kunde vorbehaltlich besonderer übereinstimmender Vereinbarungen im Lizenzvertrag, seiner Registrierung oder seiner Bestellung folgende Leistungen & Rechte.

1. Vertragsgegenstand

(1) Wir bieten mit der SafetyGO Software eine Software zur Umsetzung und Verwaltung gesetzlicher Vorschriften zum Arbeitsschutz an. Unsere Software ist intuitiv bedienbar, verwaltet wichtige Dokumente und enthält alle notwendigen Unterweisungsthemen für die Mitarbeiter des Kunden.

(2) Die Leistungen, die wir dem Kunden gegenüber erbringen, können die im Lizenzvertrag bzw. die in diesen AGB oder den hierin referenzierten Dokumenten wie AVV, Leistungsbeschreibung und Preismodell genannten Bestandteile enthalten.

(3) Sollte der Kunde den Lizenzvertrag für ein Unternehmen oder eine sonstige Organisation, eine Personengesellschaft oder eine juristische Person vornehmen, garantiert er, dass er berechtigt ist, diese rechtlich zu vertreten und zu verpflichten.

(4) Eine Übersicht über unsere Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung, die in ihrer jeweiligen Fassung auf unserer Website www.safetygo.de abrufbar oder aus dem Lizenzvertrag ersichtlich ist.

(5) Sollten wir im Rahmen des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden personenbezogene Daten für den Kunden im Auftrag verarbeiten, erfolgt diese Verarbeitung auf Basis des Auftragsverarbeitungsvertrages gem. Art. 28 DSGVO („AVV"), der unmittelbar mit Wirksamwerden des Lizenzvertrages Geltung erlangt. Der jeweils geltende AVV liegt dem Bestellformular als Anlage bei.

a. Software- / SaaS-Leistungen

(1) Bei SafetyGO und den hierin erfolgenden Prozessen handelt es sich um eine „Software-as-a-Service" („SaaS") Lösung (nachfolgend auch „Software" oder „Software Leistungen"), die direkt über unsere Desktop-Anwendung sowie über unsere SafetyGO App zugänglich ist.

(2) Wir entwickeln die Software stetig weiter, verbessern sie und fügen ihr Funktionen hinzu. Eine Übersicht über unser jeweils aktuelles Leistungsportfolio ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung, die in ihrer jeweiligen Fassung auf unserer Website www.safetygo.de abrufbar ist.

(3) Unsere Software Leistungen stellen wir dem Kunden im Rahmen eines „Abonnementmodells" (engl. „Subscription-model"), juristisch gesehen also als Mietsache für die Dauer unserer Vertragsbeziehung zur Verfügung. Durch die flexiblen Funktionalitäten und dem flexiblen Lizenzmodell kann die Konfiguration der Funktionen individuell an die Bedürfnisse jedes Kunden angepasst werden.

b. Dienstleistungen

(1) Neben den Software Leistungen bieten wir dem Kunden, sofern gesondert im Bestellformular bzw. im Lizenzvertrag vereinbart, im Zusammenhang mit unseren Software Leistungen stehende Dienstleistungen an. Diese Dienstleistungen können insbesondere aus folgenden Leistungsbestandteilen bestehen:

  • Workshops,
  • Schulungen,
  • Customizing,
  • Beratung.

(2) Die Beauftragung von Dienstleistungen ist über eine individuelle Vereinbarung über Leistungsinhalte und Vergütung im Rahmen des Lizenzvertrages möglich. Bei der Erbringung von Dienstleistungen wird unsere Vergütung, sofern nicht anderweitig im Bestellformular bzw. im Lizenzvertrag vereinbart, anhand der dafür angefallenen Personentage, nach Stunden bzw. entsprechend der hierfür geltenden Pauschalen abgerechnet.

c. Web- & Serverhosting

(1) Wir erbringen in Bezug auf unsere Software Leistungen zudem Web- & Server-Hosting Leistungen. Unsere Web- & Server-Hosting Leistungen umfassen insbesondere die Zurverfügungstellung einer IT-Umgebung für unsere Software. Die IT-Umgebung wird innerhalb von einem oder mehreren Servern angelegt. Diese Server können insbesondere aus Virtuellen Privaten Servern bestehen oder werden bei professionellen Hosting Providern angemietet.

(2) Im Rahmen unserer Web- & Server-Hosting Leistungen überlassen wir dem Kunden einen Speicherplatz in der von dem Kunden gebuchten bzw. in der von uns im Rahmen des von dem Kunden gebuchten Modells bereitgestellten Größe zur Speicherung seiner Daten.

(3) Wir tragen dafür Sorge, dass seine mit unseren Software Leistungen verarbeiteten Daten über das Internet abrufbar und durch den Kunden in einem gängigen, umfassenden, strukturierten und maschinenlesbaren Format exportierbar sind. Der Kunde kann, vorbehaltlich abweichender Vorschriften betreffend die Verarbeitung personenbezogener Daten, jederzeit die Herausgabe oder die Übermittlung ihrer Daten an sich selbst bzw. an einen von dem Kunden benannten Dritten in einem umfassenden, strukturierten und maschinenlesbaren Format verlangen. Wir werden dem Kunden hierfür keine bzw. nur angemessen Kosten für einen hierbei auf unserer Seite anfallenden Aufwand berechnen. Weiterhin werden wir eine Übermittlung seiner Daten an einen von dem Kunden benannten Dritten im Rahmen unserer Möglichkeiten unterstützen und hierfür notwendige Informationen bereitstellen.

(4) Der Kunde ist nicht berechtigt, seinen Speicherplatz einem Dritten zur Nutzung zu überlassen.

d. Support-Leistungen

(1) Weiterhin bieten wir in Bezug auf unsere Software Leistungen ergänzende Support-Leistungen an. Diese Support-Leistungen bestehen insbesondere aus dem Einspielen von Sicherheit-Updates und der regelmäßigen Weiterentwicklung unserer Leistungen.

(2) Darüber hinaus gewährleisten wir für den Kunden eine direkte Erreichbarkeit für dringende Unterstützung in Supportfällen. Alle Informationen zum Support und den entsprechenden Kontaktstellen sind in unserer Leistungsbeschreibung oder in unserer SLA zu finden.

2. Vergütung für unsere Leistungen

(1) Unsere Leistungen erwirbt der Kunde grds. zu den Konditionen des Bestellformulars sowie des gewählten Preismodells. Unsere Dienstleistungen rechnen wir grds. nach Aufwand ab.

(2) Jede Vergütung versteht sich zzgl. Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe zum Zeitpunkt und am Ort der Erbringung der Leistung.

(3) Die Vergütung für die von uns zu erbringenden Leistungen ist von dem Kunden grds. jeweils im Voraus für den entsprechenden Vertragsmonat zu zahlen. Wir sind zudem berechtigt, dem Kunden die jeweilige Vergütung für bis zu 12 Monate im Voraus in Rechnung zu stellen. Erfolgt unsere Vergütung in Form einer Provision oder eines sonstigen verbrauchsabhängigen Entgelts, sind wir berechtigt, dem Kunden die jeweils angefallene Provision oder Vergütung für den Vormonat monatlich nachträglich in Rechnung zu stellen.

(4) Unsere Rechnungen werden mit Zugang bei dem Kunden fällig und sind ohne Abzüge innerhalb von 14 Kalendertagen auf unser in der Rechnung angegebenes Konto zu zahlen. Wir sind berechtigt, sämtliche Vergütungen über Zahlungsdienstleister einzuziehen. Sollten wir dies tun, so hat der Kunde bei der Nutzung dieser Zahlungsdienstleister ebenfalls deren Geschäftsbedingungen zu beachten. Für keinen der Zahlungsdienstleister erheben wir von dem Kunden eine gesonderte Gebühr.

(5) Reisekosten und Spesen sind gesondert zu vergüten. Haben die Parteien keine Festlegung getroffen, erfolgt dies nach den im Zeitpunkt der Erbringung der Leistung geltenden steuerlichen Höchstsätzen.

(6) Wir haben neben vertraglich vereinbarten Preisveränderungen das Recht, maximal einmal jährlich unsere Preise nach billigem Ermessen gemäß § 315 BGB der Entwicklung der Kosten anzupassen, die für die „Preisbildung" maßgeblich sind. Für eine Preisanpassung gilt Folgendes:

  • Preisbildung: Für die Preisbildung maßgeblich sind insbesondere die Kosten für Technik (z. B. Betrieb von Rechenzentren, Hardware, technischer Service) und Kosten für Betrieb der Leistungen (Lizenzen, insbesondere Softwarelizenzen, Kosten der Domainregistrierung- und -verwaltung, Kosten unserer Lieferanten, die die Leistung in unserem Auftrag direkt bei dem Kunden ausführen), Kosten für die Kundenbetreuung (z. B. für Service-Hotline, Abrechnungs- und IT Systeme), Personal- und Dienstleistungskosten, Energie, Gemeinkosten (z. B. für Verwaltung, Marketing, Mieten, Zinsen, Finanzierungskosten, Rechnungsstellung und Bezahlung) sowie hoheitlich auferlegten Gebühren, Steuern, Abgaben und Beiträgen. Preisbildende Faktoren können hierbei zudem insbesondere die Anpassung unserer Infrastruktur an den Stand der Technik und das den Risiken für Rechte und Freiheiten natürlicher Personen angemessene Schutzniveau sowie an die Entwicklung rechtlicher und aufsichtsbehördlicher Anforderungen insbesondere in Bereichen Datenschutz, Telekommunikation und Verbraucherschutz und allgemeine wirtschaftliche Veränderungen, insbesondere die inflationsbedingte Verschlechterung des Geldwertes.
  • Die Preisentwicklung dieser Kostenfaktoren kann sowohl zur Steigerung als auch zur Senkung der von dem Kunden zu zahlenden Preise führen.
  • Eine Preisanpassung ist auf den Umfang der Änderungen der Kostenfaktoren begrenzt.
  • Sowohl bei der Preissteigerung als auch bei der Preissenkung werden wir berücksichtigen, ob die Preisänderung durch gesunkene/gestiegene Kosten in einem anderen Bereich ausgeglichen werden kann.
  • Wir werden bei der Ausübung unseres billigen Ermessens die jeweiligen Zeitpunkte einer Preisanpassung so wählen, dass Kostensenkungen nicht nach für den Kunden ungünstigeren Maßstäben Rechnung getragen werden als Kostenerhöhungen, also Kostensenkungen mindestens in gleichem Umfang preiswirksam werden wie Kostenerhöhungen.
  • Wir werden dem Kunden die Änderung spätestens 4 Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilen. Im Fall einer Preisänderung hat der Kunde das Recht, den Lizenzvertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung in Textform zu kündigen. Dies gilt nicht, wenn die Änderung ausschließlich auf einer Änderung von hoheitlich auferlegten Steuern, Gebühren, Abgaben und Beiträgen beruht oder sich zu seinen Gunsten auswirkt. Der Kunde wird in der Änderungsmitteilung auf sein Kündigungsrecht gesondert hingewiesen. Sollte der Kunde innerhalb der vorgenannten Frist nicht kündigen, aber zum Ausdruck bringen, dass er nicht mit der Preiserhöhung einverstanden ist („Widerspruch"), haben wir das Recht, innerhalb von 4 Wochen seit seinem Widerspruch, den Lizenzvertrag außerordentlich zu kündigen.
  • Im Übrigen bleibt § 315 BGB unberührt.

3. Laufzeit des Lizenzvertrages

(1) Der Lizenzvertrag über die Software wird für die im Bestellformular gewählte Dauer, im Übrigen und mangels konkreter Angaben auf die Standardlaufzeit von einem Jahr ab Vertragsschluss geschlossen („Grundlaufzeit").

(2) Eine Kündigung ist jederzeit möglich. Die Regelungen zur Kündigung ergeben sich aus dem Bestellformular bzw. dem Lizenzvertrag. Im Übrigen, also mangels Regelung in den vorgenannten Dokumenten und Prozessen gilt: Die Kündigungsfrist beträgt für beide Parteien drei (3) Monate zum Ende der Laufzeit.

(3) Die Kündigung kann in Schriftform oder in Textform (mindestens per E-Mail) erfolgen oder durch entsprechende Beendigung der Inanspruchnahme unserer Leistungen in seinem Admin Bereich. Bei ausbleibender Kündigung verlängert sich der Lizenzvertrag jeweils um die Dauer der Grundlaufzeit.

(4) Ein Upgrade des gewählten Preismodells bzw. eine Erweiterung der gebuchten Leistungen ist jederzeit mit sofortiger Wirkung möglich. Die Reduzierung der Nutzerzahl oder das Herunterstufen („Downgrading") eines Preismodells sind jederzeit mit sofortiger Wirkung zum Ablauf von 30 Tagen, laufend ab dem Tag des Downgradings, möglich. Eine Erstattung der für den laufenden Monat entrichteten/zu entrichtenden Kosten erfolgt nicht.

(5) Mit Wirksamwerden der Kündigung wird der Zugang zu unseren Leistungen für den Kunden und seine Nutzer gesperrt. Der Kunde kann die mit unseren Leistungen verarbeiteten Inhalte bis zum Wirksamwerden der Kündigung durch unsere entsprechende Unterstützung, die per E-Mail an info@safetygo.de mit einer Vorlaufzeit von mindestens 14 Tagen angefragt werden kann, exportieren. Hiernach werden wir seinen Zugang vollständig löschen. Unterstützungsleistungen im Zusammenhang mit der Kündigung können von uns auf Nachfrage und ggf. gegen gesonderte Vergütung erbracht werden.

(6) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung dieses Lizenzvertrages aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn:

  • Der Kunde mit Zahlungen länger als 30 Tage in Verzug kommt und auf eine Mahnung hin Rückstände nicht innerhalb einer Woche seit dem Datum des Zugangs der Mahnung begleicht;
  • Der Kunde vertragliche Verpflichtungen wie insbesondere solche aus Ziff. 4 dieser AGB trotz einer Abmahnung von unserer Seite verletzt, insbesondere einen vertragswidrigen Gebrauch der Software fortsetzt oder duldet.

4. Grundsätze zur Erbringung unserer Leistungen

(1) In unserer Software hat der Kunde die Möglichkeit, weitere Nutzer für unsere SafetyGO App anzulegen. Hierfür stellen wir dem Kunden bzw. hierfür erstellt der Kunde oder die von dem Kunden angelegten Nutzer entsprechende Passwörter und Zugangscodes. Der Kunde ist dafür verantwortlich, die für diesen Vorgang richtigen Informationen über jeden von dem Kunden angelegten Nutzer (Namen, E-Mail-Adressen und Kontaktinformationen) anzugeben und diese Informationen stets aktuell zu halten. Der Kunde hat jeden angelegten Nutzer zur Einhaltung dieser AGB, des Lizenzvertrages sowie aller hierin in Bezug genommenen Regelungen zu verpflichten.

(2) Der Kunde ist verantwortlich für die datenschutzrechtliche Zulässigkeit der Verarbeitung der personenbezogenen Daten seiner Nutzer. Etwaig hierfür erforderliche Einwilligungen hat der Kunde in eigener Verantwortung einzuholen.

(3) Wir stellen dem Kunden mit unserer Software und ihren Funktionen lediglich eine technische Grundlage für die hiermit durch den Kunden in den Grenzen der erworbenen Leistungen (siehe insbesondere die Leistungsbeschreibung) abzubildenden Zwecke zur Verfügung. Wir übernehmen, vorbehaltlich der Geltung gesetzlicher Haftungspflichten sowie vorbehaltlich der Regelungen in diesen AGB, keine Verantwortung für die mit unserer Software ausgeführten Handlungen bzw. für die mit unserer Software verarbeiteten Inhalte. Für sämtliche von dem Kunden mit unserer Software ausgeführten Handlungen und verarbeiteten Inhalte gelten die gesetzlichen Regelungen, Vereinbarungen und Verträge, die er mit seinen Kunden, Partnern, Mitarbeitern etc. schließt, mit denen er bzw. für die er unsere Software einsetzt. Vorgenannte eigene Verantwortung zur Einhaltung der für den Kunden geltenden Gesetze umfasst insbesondere auch die Pflicht des Kunden, gesetzliche Aufbewahrungspflichten bezogen auf Dokumente, Informationen oder Vorgänge, die er mit unserer Software verarbeitet in eigener Verantwortung einzuhalten und umzusetzen.

(4) Bei der Nutzung unserer Software ist es dem Kunden insbesondere untersagt, Inhalte zu verarbeiten, Dritten zur Verfügung zu stellen oder sonstwie mit unserer Software in Verbindung zu bringen, die

  • pornographisches oder obszönes Material beinhalten,
  • Krieg, Terror und andere Gewalttaten verherrlichen,
  • geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden,
  • Menschen in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellen und/oder ein tatsächliches Geschehen wiedergeben, ohne dass ein überwiegendes berechtigtes Interesse gerade an dieser Form der Berichterstattung vorliegt,
  • den Hass gegen Teile der Bevölkerung oder gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihr Volkstum bestimmte Gruppe aufstacheln, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordern oder die Menschenwürde anderer dadurch angreifen, dass Teile der Bevölkerung oder eine der vorbezeichneten Gruppen beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden,
  • grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder Tiere in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrücken oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorganges in einer Würde verletzenden Weise darstellen,
  • geeignet sind, andere zu verleugnen, zu beleidigen, zu bedrohen oder jemandem übel nachzureden.

(5) Für die Inanspruchnahme unserer Software gelten die mietrechtlichen Vorschriften. Instandhaltungsmaßnahmen wie Updates, Patches, Hotfixes sind Bestandteil unserer Leistung. Ein weitergehender Support wird bei entsprechender Vereinbarung angeboten. Über die Instandhaltungsmaßnahmen hinaus findet das gesetzliche Mietmängel-Gewährleistungsrecht Anwendung.

(6) Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen der Software sowie Maßnahmen, die der Feststellung und Behebung von Funktionsstörungen dienen, werden nur dann zu einer vorübergehenden Unterbrechung oder Beeinträchtigung der Erreichbarkeit führen, wenn dies aus technischen Gründen zwingend notwendig ist.

(7) Die Verfügbarkeit der Software nach diesem Lizenzvertrag beträgt 98% im Jahresdurchschnitt einschließlich Wartungsarbeiten. Die Verfügbarkeit wird nicht länger als zwei Kalendertage in Folge beeinträchtigt oder unterbrochen sein.

(8) Der Kunde darf unsere Leistungen nicht an Dritte zur gewerblichen Nutzung überlassen.

(9) Wir sind berechtigt, unsere Leistungen durch Dritte und Subunternehmen erbringen zu lassen.

(10) Wir haben das Recht, in unserer Software während der Laufzeit des Lizenzvertrages nach eigenem Ermessen Updates, Upgrades, Erweiterungen und andere wesentliche Verbesserungen zur Verfügung stellen. Der Kunde erkennt an, dass solche Maßnahmen zu Änderungen des Erscheinungsbildes und/oder der Funktionalität der Software, der unterstützten Umgebung führen können und/oder dass die fortgesetzte Nutzung der Software es erforderlich machen kann, dass er sein eigenes System aktualisiert, einschließlich neuer Betriebssysteme (z.B. IOS, Android oder Windows) oder Web-Browser.

(11) Bei höherer Gewalt sind wir für die entsprechende Dauer berechtigt, unsere Leistungen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben, sofern uns die Leistungserbringung tatsächlich nicht möglich ist. Als höhere Gewalt gelten von uns oder von einem Subunternehmer nicht zu vertretene und zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse wie Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Personalmangel, Pandemien und Epidemien, behördliche Anordnungen und ähnliche Umstände. Das Recht jeder Partei, im Falle länger andauernder höherer Gewalt den Lizenzvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt unberührt.

(12) Für das Handeln seiner Nutzer ist der Kunde verantwortlich und steht hierfür wie für sein eigenes Handeln ein.

(13) Über Links oder Funktionalitäten in unserer Software kann der Kunde zu fremden Websites und Software gelangen, die nicht von uns betrieben werden und für die wir nicht verantwortlich sind. Solche Links oder Funktionalitäten sind entweder eindeutig gekennzeichnet oder durch einen Wechsel in der Adresszeile des Browsers oder eine Änderung der Benutzeroberfläche erkennbar.

(14) Bei der Nutzung unserer Software ist es dem Kunden untersagt:

  • Schutzrechte Dritter wie Marken, Urheber- und Namensrechte zu verletzen,
  • Maßnahmen, Mechanismen oder Software in Verbindung mit unserer Software zu verwenden, die die Funktion und den Betrieb der Software stören können,
  • Maßnahmen zu ergreifen, die eine unzumutbare oder übermäßige Belastung der technischen Kapazitäten der Software zur Folge haben können,
  • Inhalte zu blockieren, zu überschreiben oder zu modifizieren,
  • der Software Elemente hinzuzufügen oder Elemente der Software zu ändern, zu löschen oder in einer anderen Form zu modifizieren,
  • grafische Elemente zu kopieren, zu entnehmen oder anderweitig zu verwenden oder zu versuchen, den Quellcode der Software zu dekompilieren (vorbehaltlich § 69e UrhG),
  • Hilfsmittel anzuwenden, die in den Betrieb der Software eingreifen (insbesondere sog. „Bots", „Hacks" etc.),
  • sich Premium-Funktionen oder sonstige Vorteile, wie etwa die systematische oder automatische Steuerung der Software oder einzelner Funktionen der Software, durch die Verwendung von Software Dritter oder sonstigen Anwendungen zu verschaffen oder Programmfehler zum eigenen Vorteil auszunutzen („Exploits"),
  • kommerzielle Werbung für Produkte bzw. Programme Dritter in Zusammenhang mit unseren Leistungen zu verbreiten,
  • schadcodehafte oder virenbehaftete Dokumente, Dateien, IT-Systeme Dritter und Daten im Zusammenhang mit unseren Leistungen zu verwenden,
  • über bereitgestellte Funktionalitäten und Schnittstellen hinausgehende Mechanismen, Software und Skripte einzusetzen, insbesondere wenn hierdurch unsere Leistungen blockiert, modifiziert, kopiert oder überschrieben werden, sowie
  • unsere Software durch Datenveränderung (§ 303a StGB), Computersabotage (§ 303b StGB), Fälschung beweiserheblicher Daten (§ 269, 270 StGB), Unterdrückung beweiserheblicher Daten (§ 274 StGB), Computerbetrug (§ 263a StGB), Ausspähen von Daten (§ 202a StGB), Abfangen von Daten (§ 202b StGB) oder andere Straftaten zu beeinträchtigen.

(15) Wir sind berechtigt, nach Angabe von legitimen Gründen den Zugang zu unserer Software abzulehnen und den Kunden bzw. seine Nutzer zu sperren oder auszuschließen bzw. den Lizenzvertrag außerordentlich zu kündigen, sollten wir wiederholte Beschwerden über den Kunden erhalten oder sollten die Vorgaben aus dem Lizenzvertrag und diesen AGB, sonstige durch uns kommunizierte Anforderungen oder die Einhaltung gesetzlicher Regelungen wiederholt missachtet werden. Hierüber werden wir den Kunden jeweils unverzüglich informieren und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Vor einer vollständigen Sperrung oder einem vollständigen Ausschluss werden wir den Kunden angemessene Zeit vorab hierüber unter Angabe entsprechender Gründe informieren. Sofern der Kunde den Grund, der zur Ablehnung, Sperrung oder zum Ausschluss geführt hat, beseitigt, werden wir eine Wiederaufnahme in unserer Software prüfen.

5. Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Folgende Beistellungen und Mitwirkungen sind insbesondere von dem Kunden als Nebenleistungspflichten kostenfrei uns gegenüber zu erbringen:

  • Falls notwendig: Einräumung von erforderlichen Nutzungsrechten an Software Dritter, insbesondere Datenbanken, Server-Betriebssysteme und Anwendungen.
  • Falls notwendig: Erstellung von Backups des IT-Systems und anderen IT-Komponenten.
  • Meldungen von Sach- und Rechtsmängeln sowie von Störungen müssen eine Problembeschreibung (z.B. mit Screenshots, anonymisierten Logfiles) enthalten.
  • Falls notwendig in Supportfällen: Mitteilung der bei dem Kunden geltenden Richtlinien zum Fernzugriff auf sein IT-System.
  • Falls notwendig: Zurverfügungstellung von Testfällen, Testdaten und Testumgebungen.
  • Bei sicherheitsrelevanten Updates behalten wir uns vor, unsere Leistungen kurzfristig anzupassen. Daraus resultierende Anpassungen auf seinen IT-Systemen sind von dem Kunden vorzunehmen. Bei Bedarf leisten wir dem Kunden hierbei Unterstützung.
  • Eigenständige und eigenverantwortliche Integration der Software (ggf. nebst Schnittstelle) in das bestehende IT-System des Kunden.

(2) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass bei dem Kunden die technischen Voraussetzungen für die Funktionsfähigkeit unserer Software gegeben sind, insbesondere hinsichtlich des Betriebssystems, der Verbindung zum Internet und der (Browser-)Software unter Beachtung der durch uns ggf. jeweils erteilten technischen Vorgaben. Im Falle der Weiterentwicklung oder Änderung der technischen Komponenten der Software (z.B. Betriebssystem-, Browsersoftware) obliegt es dem Kunden, die notwendigen Anpassungen bei der von dem Kunden eingesetzten Software vorzunehmen.

(3) Verzögert sich die Erbringung unserer Leistung aufgrund eines Umstandes, den der Kunde, seine gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden oder Erfüllungsgehilfen zu vertreten haben, verschieben sich etwaige Terminvereinbarungen um den entsprechenden Zeitraum. Wir sind also bis zur ordnungsgemäßen Erbringung seiner Mitwirkungspflichten von unserer Leistungspflicht befreit.

6. Allgemeine Haftung

(1) Wir haften, vorbehaltlich gesonderter Regelungen im Lizenzvertrag oder in diesen AGB für von uns, unsere gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und die von uns eingeschalteten Subunternehmer verursachten, unmittelbaren Sach- und Vermögensschäden.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit ist unsere Haftung auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt. Außerhalb der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist unsere Haftung auf den Ersatz mittelbarer Sach- und Vermögensschäden, insbesondere entgangenen Gewinn, bei einfacher Fahrlässigkeit vollständig ausgeschlossen. Bei höherer Gewalt sowie bei unentgeltlicher Nutzung unserer Leistungen ist unsere Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit insgesamt ausgeschlossen. Vertragswesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Lizenzvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Erfüllung vertraut werden darf. Beide Parteien sind sich einig, dass der vertragstypische und vorhersehbare Schaden auf die Höhe des doppelten Auftragswertes begrenzt ist.

(3) Wir haften der Höhe nach unbegrenzt bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei einem vorsätzlichen, grob fahrlässigen oder arglistigen Handeln. Gleiches gilt bei der schriftlichen Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit oder Haltbarkeit einer von uns zu erbringenden Leistung.

(4) Unsere Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

(5) Der Kunde hat für das Handeln seiner Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und etwaiger anderer Nutzer unserer Leistungen wie für eigenes Handeln einzustehen. Darüber hinaus hat der Kunde uns im Rahmen seiner Verantwortlichkeit (siehe insbesondere Ziff. 4 dieser AGB) im Falle eines zum Schaden führenden Umstandes, den wir nicht zu vertreten haben, auf erstes Anfordern von haftungsrechtlichen Inanspruchnahmen Dritter aufgrund von Schäden freizustellen, die durch seine Nutzung unserer Leistungen bei Dritten und sonstigen Betroffenen hervorgerufen wurden.

7. Gewährleistung für unsere Leistungen

(1) Bei Vorliegen von Sach- und Rechtsmängeln gelten vorbehaltlich der Festlegungen in dieser Ziffer die gesetzlichen Regelungen.

(2) Es gilt § 377 HGB. Sämtliche Mängelansprüche stehen unter der Bedingung seiner unverzüglichen Mängelanzeige gem. § 377 Abs. 1 und Abs. 3 HGB.

a. Sachmängel

(3) Wir werden die angezeigten Mängel an der Software innerhalb einer angemessenen Frist auf unsere Kosten beheben.

(4) Der Kunde hat uns den zur Mängelbeseitigung erforderlichen Zugriff auf die Software zu ermöglichen.

(5) Im Falle des zweimaligen Fehlschlags der geschuldeten Mängelbeseitigung ist der Kunde zur außerordentlichen Kündigung des Lizenzvertrages gemäß § 543 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 BGB berechtigt. Ein Fehlschlag der Mängelbeseitigung liegt insbesondere dann vor, wenn die Mängelbeseitigung für uns unmöglich ist, wenn wir die Mängelbeseitigung verweigern oder wenn die Mängelbeseitigung durch uns aus sonstigen Gründen für den Kunden unzumutbar ist.

(6) Bei Miete ist die verschuldensunabhängige Haftung auf Schadensersatz für bei Überlassung vorhandene Mängel aus § 536a Abs. 1 BGB ausgeschlossen.

b. Rechtsmängel

(7) Unsere Leistungen werden dem Kunden frei von Rechten Dritter verschafft. Der Kunde hat uns unverzüglich in Textform zu informieren, wenn er Kenntnis über Rechte Dritter an unseren Leistungen erlangt.

(8) Auf unser Verlangen hat der Kunde uns die Verteidigung gegen die von Dritten geltend gemachten Ansprüche zu überlassen, uns sämtliche hierfür notwendigen Informationen zur Verfügung stellen, Erklärungen zu erteilen und Befugnisse einzuräumen. Im Gegenzug stellen wir den Kunden von Zahlungs- und Schadensersatzansprüchen wegen der Rechte Dritter frei.

(9) Sind unsere Leistungen tatsächlich mit Rechten Dritter belastet, sind wir nach unserer Wahl berechtigt,

  • die Rechte Dritter oder deren Geltendmachung zu beseitigen (z.B. durch Zahlung von Lizenzgebühren), oder
  • unsere Leistungen in der Weise zu verändern, dass Rechte Dritter nicht mehr verletzt werden.

c. Allgemein

(10) Mängelansprüche entfallen, wenn der Kunde ohne unsere vorherige Zustimmung Änderungen an den Leistungen vorgenommen hat oder wenn die Leistungen von dem Kunden zu einem nicht von diesem Lizenzvertrag gedeckten Zweck eingesetzt werden und wir für das Auftreten des Mangels nicht verantwortlich sind.

(11) Sämtliche Ansprüche wegen Mängeln verjähren, sofern sie nicht ohnehin schon nach den vorgenannten Regelungen beschränkt oder ausgeschlossen sind, in 12 Monaten.

8. Nutzungsrecht des Kunden

a. Softwarenutzung & Allgemeines

(1) Der Kunde erhält ein einfaches, nicht ausschließliches, zeitlich auf die Dauer des Lizenzvertrages befristetes und räumlich unbeschränktes Recht zur Nutzung unserer Leistungen.

(2) Die von dem Kunden angelegten Nutzer sind zur Nutzung der Software gleichermaßen berechtigt, sofern diesbezügliche Lizenzen erworben wurden.

(3) Eine selbständige Befugnis zur Unterlizenzierung oder sonstigen Übertragung seiner Nutzungsrechte auf Dritte ist hiermit nicht verbunden.

(4) Zur Ausstellung, öffentlichen Wiedergabe, insbesondere der öffentlichen Zugänglichmachung, Bearbeitung, Umgestaltung, Übersetzung, Dekompilierung oder sonstigen Umgestaltung der Software ist der Kunde nicht berechtigt. Seine Rechte aus §§ 69d Abs. 3, 69e UrhG bleiben unberührt.

(5) Wir sind berechtigt, unsere Leistungen samt neuer Releases, sowie sonst im Zusammenhang mit dem Lizenzvertrag erarbeitetes allgemeines Know-how, Erfahrungswissen, Methoden und Vorgehensweisen anderweitig zu verwenden (Zurverfügungstellung an Dritte, als Open Source Software etc.).

(6) Test- und Demolizenzen sind vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung auf eine Laufzeit von bis zu 30 Tagen beschränkt.

b. Open Source Software

(7) An in unseren Leistungen enthaltener Open Source Software räumen wir dem Kunden solche Rechte ein, die nach den für uns geltenden Lizenzbedingungen auf den Kunden übertragen werden können. Dem Kunden ist die Nutzung unserer Leistungen ausschließlich im Rahmen dieser Lizenzbedingungen gestattet. Für hierüber hinausgehende Nutzungen übernehmen wir keine Gewähr oder Haftung.

9. Datenschutz

(1) Wir erheben, verarbeiten und nutzen personenbezogene Daten im Zusammenhang mit der Bereitstellung unserer Software. Alle Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten im Rahmen des Vertrages durch uns finden sich in unserer Datenschutzerklärung, die jederzeit unter https://safetygo.de/datenschutz/ abrufbar ist.

(2) Erlangt der Kunde unter dem Vertrag die Möglichkeit, Kenntnis von personenbezogenen Daten von uns oder Dritten zu nehmen, sichert er zu, dass er diese Daten nur auf berechtigte Art und Weise sowie zu einem vertragskonformen Zweck und unter Beachtung der gesetzlichen Anforderungen verarbeitet.

10. Geheimhaltung

(1) Im Rahmen der Zusammenarbeit erlangen beide Parteien Kenntnis von Geschäftsgeheimnissen der jeweils anderen Partei oder Dritten. Ein Geschäftsgeheimnis ist eine Information, die den Personen, die üblicherweise mit dieser Art von Informationen umgehen, weder allgemein bekannt noch ohne Weiteres zugänglich ist, daher von wirtschaftlichem Wert ist und die somit Gegenstand von angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen ist (vgl. § 2 GeschGehG). Ein Geschäftsgeheimnis ist weiterhin eine Information, die als Geschäftsgeheimnis gekennzeichnet ist, die durch gewerbliche Schutzrechte oder das Urheberrecht geschützt ist, die unter das Bankgeheimnis oder den Datenschutz fällt und bei der ein berechtigtes Interesse an der Geheimhaltung besteht. Kein Geschäftsgeheimnis sind Informationen, die der jeweils anderen Partei vor der Offenlegung bekannt sind, die nach der Offenlegung der Öffentlichkeit ohne Mitwirkung der offengelegten Partei bekannt geworden sind, die die offengelegte Partei durch einen berechtigten Dritten erfahren hat und die die offengelegte Partei selbst entwickelt hat.

(2) Die empfangende Partei, sowie alle, die bestimmungsgemäß mit Geschäftsgeheimnissen in Kontakt kommen, sind verpflichtet, die Geschäftsgeheimnisse streng vertraulich zu behandeln und nur zu nutzen oder Dritten und Beschäftigten offenzulegen, wenn dies im Zusammenhang mit dem Geschäftszweck erforderlich ist. Im Übrigen wird die empfangende Partei die Geschäftsgeheimnisse vor Kenntnisnahme Dritter schützen.

(3) Gegenstände sowie Dateien oder sonstige unkörperliche Gegenstände, auf denen sich Geschäftsgeheimnisse befinden, sind auf Verlangen der offenlegenden Partei bzw. spätestens mit Beendigung der Vertragsbeziehungen unverzüglich zu löschen oder an die offenlegende Partei herauszugeben.

11. Umgang mit rechtswidrigen Inhalten

Die nachfolgenden Regelungen machen wir, da wir aufgrund des „Digital Services Acts", der EU-Verordnung „(EU) 2022/2065 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste der Europäischen Union" dazu verpflichtet sind.

Der Digital Services Act hat zum Ziel, Regeln aufzustellen, die ein sicheres, vorhersehbares und vertrauenswürdiges Umfeld für Personen schaffen, die sich auf Plattformen und Websites (nachfolgend „Plattform") wie unserer bewegen. Der Digital Services Act reguliert insbesondere den Umgang mit rechtswidrigen Inhalten auf unserer Plattform und verpflichtet uns zu konkreten Maßnahmen, die wir in diesen „Regelungen zum Digital Services Act" näher darstellen.

a. Moderation & Begründung der Löschung rechtswidriger Inhalte

(1) Wir löschen, sperren oder beschränken rechtswidrige Inhalte auf unserer Plattform. „Inhalte" sind jegliche Informationen, egal welcher Art. Diese Informationen sind „rechtswidrig", wenn sie gegen unsere AGB, Leistungsbeschreibungen, Guidelines oder gegen geltendes Recht verstoßen.

(2) Rechtswidrige Inhalte können von Nutzern, Kunden, Partnern oder Dritten gemeldet werden. Zum Ablauf eines solchen Meldeverfahrens siehe unter lit. b „Melde- und Abhilfeverfahren".

(3) Soweit gemeldete oder von uns selbst erkannte Inhalte rechtswidrig sind und wir sie gelöscht, gesperrt oder beschränkt haben, begründen wir unsere Entscheidung zur Löschung, Sperrung oder Beschränkung dieser Inhalte und etwaigen Aussetzung oder Beendigung der gesamten oder teilweisen Bereitstellung unserer Dienste gegenüber der Person, die die rechtswidrigen Inhalte veröffentlicht hat, soweit es sich nicht um einen irreführenden, umfangreichen kommerziellen Inhalt handelt. Wir teilen in dieser Begründung insbesondere folgende Punkte mit:

  • Angaben darüber, ob unsere Entscheidung die Entfernung der Information, die Sperrung des Zugangs zu der Information, die Herabstufung der Information oder die Einschränkung der Anzeige der Information oder die Aussetzung oder Beendigung von Zahlungen in Verbindung mit dieser Information betrifft oder mit der Entscheidung andere genannte Maßnahmen im Zusammenhang mit der Information verhängt werden, und den etwaigen räumlichen Geltungsbereich der Entscheidung und die Dauer ihrer Gültigkeit;
  • Tatsachen und Umstände, auf denen unsere Entscheidung beruht, gegebenenfalls einschließlich Angaben darüber, ob unsere Entscheidung infolge einer erfolgten Meldung oder infolge freiwilliger Untersuchungen auf Eigeninitiative getroffen wurde sowie, falls unbedingt notwendig, die Identität der meldenden Person;
  • Angaben darüber, ob automatisierte Mittel zur Entscheidungsfindung verwendet wurden, einschließlich Angaben darüber, ob unsere Entscheidung in Bezug auf Inhalte getroffen wurde, die mit automatisierten Mitteln erkannt oder festgestellt wurden;
  • Falls unsere Entscheidung nur „mutmaßlich" rechtswidrige Inhalte betrifft, einen Verweis auf die Rechtsgrundlage und Erläuterungen, warum die Informationen auf dieser Grundlage als rechtswidrige Inhalte angesehen werden;
  • Falls unsere Entscheidung auf der mutmaßlichen Unvereinbarkeit der Informationen mit unseren AGB beruht, einen Verweis auf die betreffende vertragliche Bestimmung und Erläuterungen, warum die Informationen als damit unvereinbar angesehen werden;
  • Informationen darüber, ob der betroffenen Person gegen die Maßnahme Rechtsbehelfe dagegen zur Verfügung stehen, insbesondere interne Beschwerdemanagementverfahren, außergerichtliche Streitbeilegung und gerichtliche Rechtsmittel.

(4) Sollte eine Straftat durch die Veröffentlichung der rechtswidrigen Inhalte begangen worden sein, oder sollte die Begehung einer Straftat hierdurch in Verdacht stehen, so teilen wir unseren Verdacht unverzüglich den Strafverfolgungs- oder Justizbehörden mit.

b. Melde- und Abhilfeverfahren

(1) Wir prüfen rechtswidrige Inhalte, sobald wir von einem Verdacht der Veröffentlichung dieser rechtswidrigen Inhalte Kenntnis erlangen. Eine Kenntniserlangung geschieht entweder durch unsere eigene Überprüfung oder durch eine Meldung der entsprechenden Inhalte an unsere zentrale Kontaktstelle (siehe unten lit. c).

(2) Die Meldung von rechtswidrigen Inhalten ist direkt online möglich. Meldungen sind ausschließlich zu richten an unsere zentrale Kontaktstelle (siehe unten lit. c) und müssen mindestens folgende Angaben enthalten:

  • Eine hinreichend begründete Erläuterung, warum die meldende Person oder Einrichtung die fraglichen Informationen als rechtswidrige Inhalte ansieht;
  • Eindeutige Angabe des genauen Speicher-/Fundorts des Inhalts, z.B. durch präzise URL sowie weitere zweckdienliche Angaben zur Ermittlung der Inhalte, z.B. Screenshots, Anmerkungen etc.;
  • Namen und E-Mail-Adresse der Melde-Person/-Einrichtung, es sei denn, es handelt sich um Straftaten im Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch, sexueller Ausbeutung, Kinderpornografie, Kontaktaufnahme zu Kindern für sexuelle Zwecke; einschließlich Anstiftung und Beihilfe zu bzw. Versuch von den vorgenannten Straftatbeständen (vgl. EU-Richtlinie 2011/93/EU, Art. 3 bis 7);
  • Eine Erklärung darüber, dass die meldende Person oder Einrichtung in gutem Glauben davon überzeugt ist, dass die in der Meldung enthaltenen Angaben und Anführungen richtig und vollständig sind.

(3) Wir schicken der Melde-Person/-Einrichtung unverzüglich eine elektronische Empfangsbestätigung der Meldung an die angegebenen Kontaktdaten.

(4) Die erhaltenen Meldungen prüfen wir zeitnah, sorgfältig, frei von Willkür und objektiv und entscheiden, ob die gemeldeten Inhalte, ohne eingehende rechtliche Prüfung, rechtswidrig sind und handeln entsprechend. Sollten die gemeldeten Inhalte rechtswidrig sein, werden wir diese umgehend etwa löschen, sperren oder beschränken und ggf. weitere in lit. a Abs. 3 genannte Maßnahmen vornehmen.

c. Zentrale Kontaktstelle zur Kommunikation

Wir haben eine zentrale Kontaktstelle zur Kommunikation eingerichtet. Diese ist zuständig für die Entgegennahme von elektronischen Meldungen über den Verdacht von rechtswidrigen Inhalten durch die meldenden Personen sowie für Anfragen von Behörden oder Dritten mit Bezug zum Umgang mit rechtswidrigen Inhalten. Der Kunde hat für den Inhalt von Meldungen die Vorgaben der lit. b zu beachten.

Sämtliche Personen, Behörden oder sonstige Stellen (Presse, Betroffene etc.) können rechtswidrige Inhalte mit unserem Verfahren direkt online melden unter: datenschutz@safetygo.de

Wir kümmern uns anschließend im Rahmen des in lit. a-c genannten Prozesses um alle Meldungen.

12. Übertragung auf Dritte

(1) Wir sind berechtigt, den Lizenzvertrag auf einen Rechtsnachfolger oder ein mit uns verbundenes Unternehmen zu übertragen. Hierüber werden wir den Kunden in Textform mindestens zwei Monate vor der geplanten Übertragung informieren.

(2) Eine Übertragung des Lizenzvertrages auf einen Dritten bedarf seiner vorherigen Zustimmung. Im Falle seines Widerspruchs wird der Lizenzvertrag unverändert fortgeführt. Der Widerspruch gilt als wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung des Lizenzvertrages durch uns.

13. Referenznennung

Beide Parteien sind nach vorheriger Freigabe der jeweils anderen Partei, die mindestens in Textform (E-Mail ausreichend) zu erfolgen hat, berechtigt, die jeweils andere Partei samt Logo und Kurzbeschreibung der jeweiligen Unternehmung in der Außendarstellung entsprechend zu erwähnen. Hierfür notwendige Informationen, wie z.B. Logo, Beschreibungstexte, Versionsstand, Kontakt- und Supportwege sind vorab bereitzustellen.

14. Schlussbestimmungen

(1) Die Abtretung von einzelnen Ansprüchen aus diesem Lizenzvertrag bedarf der vorherigen Zustimmung der jeweils anderen Partei in Textform. Die Abtretung von Geldansprüchen ist hiervon ausgenommen.

(2) Auf die gesamte Vertragsbeziehung der Parteien findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.

(3) Gerichtsstand für alle sich aus der Vertragsbeziehung ergebenden Streitigkeiten, ist das sachlich zuständige Gericht an unserem Sitz.

(4) Die Beachtung des Exportkontrollrechts sowie die Beachtung sämtlicher Ein- und Ausfuhrbestimmungen in Bezug auf unsere Leistungen liegt ausschließlich bei dem Kunden.

(5) Vorbehaltlich gesonderter Regelungen in diesen AGB zur Preisanpassung gilt Folgendes in Bezug auf Änderungen und Ergänzungen der AGB sowie des gesamten Lizenzvertrages: Änderungen und Ergänzungen der AGB sowie des gesamten zwischen uns bestehenden Lizenzvertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (E-Mail ausreichend), sofern nicht die folgenden Erläuterungen besondere Form- oder Prozessvorschriften vorschreiben.

  • Änderungen und Ergänzungen, die aufgrund geänderter rechtlicher oder technischer Anforderungen an unserer Leistungserbringung von uns vorgenommen werden (müssen) und die keine negativen Auswirkungen auf die dem Kunden zustehenden Leistungen haben, werden wirksam, wenn der Kunde einer Änderung nicht innerhalb eines (1) Monats nach Zugang einer Änderungsmitteilung in Textform widerspricht und wir ihn vorab auf sein Widerspruchsrecht hingewiesen haben. Widerspricht der Kunde der Änderung, gilt der Lizenzvertrag unverändert weiter und wir sind zur außerordentlichen Kündigung des Lizenzvertrages mit einer Frist von einem (1) Monat zum Ende des nächsten Kalendermonats berechtigt.
  • Änderungen und Ergänzungen des Lizenzvertrages, die wir aufgrund geänderter Leistungs-, Vergütungs- oder sonstiger kaufmännischer oder operativer Anforderungen vornehmen möchten und welche negative Auswirkungen auf unser Vertragsverhältnis für den Kunden haben, werden nur wirksam, wenn er ihnen ausdrücklich zustimmt. Diese Zustimmung kann über das Klicken eines Einwilligungs-Buttons in der Änderungsmitteilung (E-Mail oder Pop-Up im Rahmen der Nutzung unserer Leistungen) bzw. auf einem sonstigen bereitgestellten einfachem & transparentem Wege erteilt werden. Sollte der Kunde nicht zustimmen, gilt der Lizenzvertrag unverändert weiter und wir sind zur Kündigung des Lizenzvertrages im Rahmen der vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen berechtigt.
  • Die Textform gilt auch für eine Änderung dieser Formklausel. Der Vorrang individueller Nebenabreden bleibt unberührt.
  • Die vorgenannten Fristen gelten nicht und es besteht lediglich ein Informationsrecht über Änderungen des Lizenzvertrages, sofern die Änderungen zur Abwehr einer unvorhergesehenen und unmittelbar drohenden Gefahr notwendig sind, um vor Betrug, Schadsoftware, Spam, Verletzungen des Datenschutzes oder anderen Cybersicherheitsrisiken zu schützen.

(6) Sollte eine der Bestimmungen des Lizenzvertrages unwirksam sein oder der Lizenzvertrag eine regelungsbedürftige Lücke enthalten, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen oder lückenhaften Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich in diesem Fall, die unwirksamen oder lückenhaften Bestimmungen durch wirtschaftlich den unwirksamen oder lückenhaften Bestimmungen am nächsten kommende Bestimmungen zu ersetzen bzw. zu vervollständigen.

Stand: März 2026